Investitionsschutz in den EU-Handelsabkommen mit Mexiko und Chile

Auswirkungen auf Nachhaltigkeit und Energiewende

Studie im Auftrag des Umweltinstituts München unterstützt durch das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung

Autor: Thomas Fritz
München, November 2023
Download: Umweltinstitut München

__

Hintergrund

Die Studie untersucht mögliche Folgen der Investitionsschutzbestimmungen, die in die modernisierten EU-Abkommen mit Chile und Mexiko aufgenommen wurden. Im Fokus stehen dabei die Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung in den beiden lateinamerikanischen Staaten, u.a. im Hinblick auf sensible Sektoren wie Energie, Bergbau und öffentliche Infrastrukturen. Beide Abkommen sind bisher noch nicht unterzeichnet worden. Die Verhandlungen mit Chile befinden sich indes in einem fortgeschrittenen Stadium, da die EU-Kommission die Vertragstexte im Juli dieses Jahres an den Rat der EU zur Unterzeichnung übermittelt hat. Mit Mexiko hingegen gibt es noch Verhandlungsbedarf, unter anderem aufgrund von Unstimmigkeiten über das Prozedere einer möglichen Ratifizierung.

In beide Abkommen ist das von der EU-Kommission entwickelte Modell eines Investment Court Systems (ICS) integriert worden – eine reformierte Form von Investor-Staat-Schiedsverfahren (Investor-State Dispute Settlement – ISDS). ISDS-Verfahren sind in zahlreichen bilateralen Investitionsschutzabkommen (Bilateral Investment Treaties – BITs), Handelsabkommen und anderen internationalen Verträgen enthalten. Die Analyse der reformierten Investitionsschutzregeln in den EU-Abkommen mit Mexiko und Chile zeigt jedoch, dass auch das Investitionsgerichtssystem mit erheblichen Risiken für die Nachhaltigkeit in den beiden Partnerländern einhergeht.